Angaben nach Verordnung (EU) 2019/2088 (SFDR)

Offenlegung (ESG)

Wie Nachhaltigkeitsrisiken in Beratung und Vermittlung einbezogen werden und wie die Vergütungspolitik damit zusammenhängt.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten den Wert einer Anlage wesentlich negativ beeinflussen kann. Sie werden bei der Produktauswahl und in der Beratung berücksichtigt, insbesondere anhand der Angaben der Emittenten und der Produktdokumentation.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)

Die MFC Service GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit Auswahl treffen: ja / nein — samt Begründung. Maßgeblich ist die Größe und Art der Gesellschaft sowie die Verfügbarkeit belastbarer Emittentendaten.

Nachhaltigkeitspräferenzen in der Beratung

Im Rahmen der Eignungs- beziehungsweise Angemessenheitsprüfung werden Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1253 erhoben und bei der Auswahl berücksichtigt.

Vergütungspolitik (Art. 5 SFDR)

Die Vergütung der Geschäftsleitung und der vertraglich gebundenen Vermittler ist so ausgestaltet, dass sie keine Anreize zum Eingehen unangemessener Nachhaltigkeitsrisiken setzt. Provisionen sind produktunabhängig strukturiert; es bestehen keine Absatzvorgaben und keine Zielvorgaben je Produktkategorie.

Hinweis

Über dieses Portal vermittelte Produkte sind nicht automatisch Finanzprodukte im Sinne des Art. 8 oder Art. 9 SFDR. Ob ein Produkt ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, ist der jeweiligen Produktdokumentation zu entnehmen.

Stand: September 2026. Gelb hinterlegte Angaben sind vor Inbetriebnahme durch die jeweils gültigen Registerdaten der MFC Service GmbH zu ersetzen.

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